Ihr Kind ist dann schulpflichtig, wenn es zwischen 01.09.2017 und 01.09.2018 geboren wurde.


Eine vorzeitige Aufnahme von Kindern, die nach dem 01.09.18 geboren wurden, ist nur nach Feststellung der Schulreife möglich.

Schuleinschreibung

Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig ist, erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung zur Schuleinschreibung von der Bildungsdirektion Wien mit der Sie einen Termin in Ihrer Wunschschule vereinbaren können.
Die Schulreifefeststellung/Einschreibung darf nur an einer Schule vorgenommen werden.
Schulplätze an Kinder aus entfernteren Wohngebieten oder anderen Bezirken können nur bei ausreichend vorhandenen Plätzen vergeben werden.

 

Einschreibtermine TEIL 1 OHNE KIND (Datenerhebung in der Wunschschule): 

13.11.2023 - 24.11.2023
ZEITDAUER: ca. 15 Minuten


 

  • Schreiben der Bildungsdirektion (Anmeldeblatt – VS)

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Meldezettel oder Meldebestätigung des Kindes

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder eines Elternteils

  • E-Card des Kindes

  • Arbeits- oder Ausbildungsnachweis der Erziehungsberechtigten

  • Besuchsbestätigung des Kindergartens

  • Förderunterlagen des Kindergartens (falls vorhanden)

  • Eigene E-Mailadresse eines Elternteil zur Kommunikation ist verpflichtend!

Im Dezember und Jänner werden die Anmeldedaten dann von der Bildungsdirektion überprüft und die Anmeldungen an die Schule bestätigt oder Kinder werden anderen Schulen zugewiesen.
Bis spätestens Ende Jänner sollten aber bereits alle Eltern wissen, ob das Kind den Platz an der Wunschschule bekommen hat.
Die Schulleitung informiert sofort die Eltern und vereinbart Termine für die nötigen Begutachtungen der Kinder, die dann im Februar stattfinden müssen.

Einschreibtermine TEIL 2 MIT KIND (Schulreifefeststellung und Erhebung des Sprachstandes): 

voraussichtlich ab Februar 2024

ZEITDAUER: ca. 30 Minuten
 

Schulreifefeststellung

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine Schulreifefeststellung Ihres Kindes statt. 

Es wird festgestellt, ob ihr Kind schon "schulreif" ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können.

Kinder die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse zu besuchen.


Feststellung der Deutschkenntnisse (Sprachstandserhebung)

Für manche Kinder (mit anderer Muttersprache als Deutsch) muss seit 2019 auch eine zusätzliche Sprachstandsbestimmung (MIKA-D Sprachscreening) durchgeführt werden.
Diese wird bei Bedarf bei der Einschreibung vorgenommen.


Die Schulreife-Feststellung und die Feststellung der Deutschkenntnisse müssen bis 8. März 2024 abgeschlossen sein!
 

Untersuchung durch die Schulärztin

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine schulärztliche Untersuchung statt.
Diese Untersuchung findet meistens in den ersten Schulwochen des Schuljahres statt.

Bitte bringen Sie zur schulärtzlichen Untersuchung auch den Impfpass des Kindes mit!