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Schulordnung und Verhaltensregeln

HAUSORDNUNG


  Die nachfolgenden Vereinbarungen sollen ein positives Schulklima und ein  
   wertschätzendes Miteinander in unserer Schule fördern.

  Verhaltensvereinbarungen für die Kinder:
 
  • Ich beginne den Tag mit einem freundlichen Gruß.
  • Ich komme möglichst um 7.45 Uhr in die Schule und bereite mich auf den Unterricht vor.
  • Ich benutze den Gehsteig vor der Schule und gehe nicht über den Lehrerparkplatz.
  • Scooter oder Fahrrad stelle ich beim Horteingang ab.
  • Ich trage im Schulhaus Hausschuhe.
  • Ich achte meine Lehrerinnen und Mitschüler/innen und gehe mit ihnen genauso um, wie ich selbst behandelt werden möchte.
  • Ich höre zu und sage meine Meinung in einer freundlichen Weise.
  • Ich löse Konflikte ruhig und friedlich.
  • Ich bewege mich im Schulhaus langsam und leise, damit ich mich und andere nicht verletze.
  • Ich gehe mit meinen Schulsachen und fremdem Eigentum vorsichtig und rücksichtvoll um.
  • Mein Handy, meine Smartwatch und andere elektronische Geräte bleiben während des Schultages abgeschaltet in der Schultasche.
  • Ich nehme beim Heimgehen alle wichtigen Dinge mit. Vergessene Schulsachen darf ich nach Schulschluss nicht mehr holen. (Ausnahme: Schlüssel, Ausweise)


  Liebe Eltern!
 
  • Bitte begleiten Sie Ihr Kind nur bis zum Schultor. J
 
  • Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, wenn Sie ein ausführliches Gespräch mit der Lehrerin oder der Direktorin führen möchten.
 
  • Bitte wenden Sie sich bei Anliegen oder Problemen zuerst an die Lehrkraft und suchen Sie das Gespräch.
 
  • Bitte halten Sie im Bedarfsfall den Instanzenweg ein.
       (Lehrerin, Direktorin, Schulqualitätsmanager, Bildungsdirektion)

 
  • Bitte beachten Sie, dass
 
    • Erziehungsberechtigte für Sachbeschädigungen, die ihr Kind verursacht, haften.
 
    • für mitgebrachte bzw. abhanden gekommene Gegenstände, wie etwa Handy, Schmuck oder Geld seitens der Schule keine Haftung übernommen wird.
 
    • gefährliche Gegenstände in der Schule nicht erlaubt sind.
 
    • die Aufsichtspflicht außerhalb des Schulgebäudes bei den Erziehungsberechtigten liegt.
 
    • das Befahren und Begehen des Parkplatzes im Schulbereich den Mitarbeiter/innen vorbehalten ist. Danke, dass Sie die Einfahrt freihalten.


  Wir wollen uns an diese Vereinbarungen halten, damit wir uns alle in der Schule wohl fühlen.